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Blume

Allgemeine Informationen 2011

Kostenübernahme:

Bitte klären Sie Ihre Versicherungsverhältnisse bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft rechtzeitig vor dem Klinikeintritt ab.

Dabei ist folgendes zu beachten:
Die Anmeldung in der Klinik erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt. Zusammen mit dieser Anmeldung muss der Arzt auch das von Ihnen in der Praxis zu unterzeichnende Formular mit der Eintrittsdiagnose der Klinik einreichen. Aufgrund dieser Anmeldung und mittels des Eintrittdiagnoseformulars, holt die Klinik in Ihrem Auftrag die Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse/Versicherung ein. Grundsätzlich sind Sie jedoch selbst im Rahmen Ihres Versicherungsstatuts für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse/Versicherung verantwortlich.

Die Klinik selbst hat keinerlei Abklärungspflicht über die Versicherungsverhältnisse der Patientinnen und Patienten. Die Abklärung durch die Klinik ist eine besondere Dienstleistung. Es liegt in der Verantwortung und im Interesse der Patientinnen und Patienten, ihren Deckungsumfang aus der Versicherungspolice zu kennen oder vor einem Klinikaufenthalt abzuklären. Bei Irrtum oder falscher Einschätzung des Versicherungsschutzes durch die Patientin bzw. den Patienten lehnt die Klinik jegliche Haftung ab.

Liegt kein gültiger Vertrag zwischen der Klinik und Ihrer Krankenkasse/Versicherung vor, kann es vorkommen, dass Sie eine Vorauszahlung (zahlbar in bar, mit Kreditkarte oder vorab auf unser Postkonto 40-12625-6) leisten müssen. Die Höhe der Vorauszahlung wird individuell berechnet und ist vor oder bei Klinikeintritt fällig.

Ein- und Austrittstag werden im stationären Bereich als zwei Tage gerechnet.

Selbstbehalte:

Ihr Aufenthalt im Merian Iselin wird nach den gültigen Tarifen und gesetzlichen Vorgaben abgerechnet. Denken Sie bitte daran, dass Sie bei allen Behandlungen im Merian Iselin von Ihrer Krankenversicherung mit dem gesetzlichen und/oder dem durch Sie mit Ihrer Krankenkasse/Versicherung vereinbarten Selbstbehalt belastet werden.

Medikamente:

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Grundversicherung nach KVG nur Medikamente der Spezialitätenliste (SL) übernimmt. Nicht alle Behandlungen können ausschliesslich mit Medikamenten der SL durchgeführt werden. Diejenigen Medikamente, die nicht auf der SL aufgelistet sind und daher nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen wir Ihnen separat in Rechnung stellen.


Kosten zu Lasten der Patientin bzw. des Patienten:

Telefongebühren, Getränke (Eptinger Mineralwasser und Tee sind gratis), Besucheressen, zahnärztliche Leistungen, Patientenbehelfe, TV-Miete für allgemeinversicherte Patientinnen und Patienten (CHF 8.-/Tag), etc.

Änderungen bleiben vorbehalten

Basel, 18. Dezember 2009 / RB